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Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die aktuelle Rechtsprechung in diversen Gebieten, sowie Präzedenzfälle der Vergangenheit.
03.09.2021 - Der Bundesrat hat während der Corona Pandemie Demonstrationen immer erlaubt. Verschiedene Kantone haben jedoch strengere Massnahmen erlassen und erlaubten nur Kundgebungen mit wenigen Teilnehmern (teilweise nur 5). Im Urteil heisst es, die Einschränkung aller Demonstrationen auf 15 Personen war bundesrechtswidrig.

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