Herbstzeit ist Ferienzeit
- skurz1
- Oct 2, 2021
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Ferien sind etwas Tolles! Wer erwerbstätig ist, hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr, wobei jeweils mindestens zwei Wochen am Stück bezogen werden müssen.

Der Ferienanspruch kann jedoch unter Umständen verkürzt werden. Der Entscheid, welcher Arbeitnehmer wann und wie lange in den Urlaub darf, liegt allein beim Arbeitgeber. Die Ferienplanung muss mit den Interessen des Betriebs vereinbar sein. Der Ferienanspruch allerdings darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht ausbezahlt oder mit anderen Vergünstigungen abgegolten werden. Es gilt das sogenannte Ferienabgeltungsverbot (Art. 329d Abs. 2 OR). Ferienansprüche können auch nicht ewig verschoben werden, die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.
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